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Fördert die Stiftung eine bereits begonnenen Fortbildung?
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Nein. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.
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Wo finde ich eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien?
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Die Förderrichtlinien können Sie als pd-Datei
hier downloaden.
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Wo bekomme ich Antragsformulare?
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Die Antragsformulare werden von der Geschäftsstelle der Stiftung, den
Maßnahmeträgern, den Mitgliedsorganisationen der Stiftung oder deren
regionalen Untergliederungen ausgegeben. Sie können
auf dieser Seite unseres Internetauftritts herunter geladen werden.
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Wie weise ich nach, dass ich beruflich im Agrarbereich tätig bin?
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Die Stiftung akzeptiert eine entsprechende Bestätigung des zuständigen
Kreisbauernverbands, einer Behörde oder Landwirtschaftskammer. Zum
Agrarbereich zählen auch die unmittelbar vor- und nachgelagerten
Bereiche, sofern sie in der Trägerschaft des Berufsstands liegen.
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Gibt es eine Altersgrenze?
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Der Antragsteller soll nicht älter als 30 Jahre sein. Ältere Bewerber
können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden, zum Beispiel bei Elternzeit, Grundwehrdienst, Zivildienst, Freiwilligenjahr, schwerwiegender Erkrankung oder Pflege eines nahen Angehörigen. Für Bewerber
ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ist eine Förderung nicht möglich.
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Welche zusätzlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Der Antragsteller soll mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- berufliche Abschlussprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote „gut",
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Abschluss der Meisterprüfung oder einer sonstigen Fortbildungsprüfung
in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote „gut",
- Abschluss einer Fachschule im Agrarbereich oder eines agrarischen Hochschulstudiums, mindestens mit der Gesamtnote „gut",
- Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs im Agrarbereich,
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ehrenamtliche Tätigkeit in einer landwirtschaftlichen berufsständischen
Organisation in führender Funktion mindestens auf der Ebene einer
Bundes- oder Landesorganisation oder einer katholischen Diözese bzw.
einer evangelischen Landeskirche.
Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen auch nichtlandwirtschaftliche berufsbildende Abschlüsse anerkennen.
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Welche Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden?
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Gefördert wird die Teilnahme an einer berufsbezogenen anerkannten Weiterbildungsmaßnahme
- im agrarpolitischen, gesellschaftlichen und/oder unternehmerischen Bereich;
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in Bereichen, deren Kenntnis für die Wahrnehmung von Funktionen in
berufsständischen Organisationen und Institutionen zur Entwicklung
ländlicher Räume erforderlich ist.
Gefördert werden
Lehrgänge,
Praktika im In- und Ausland und auch
Projekte von Einzelpersonen oder Teams.
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Gibt es Beschränkungen für die Maßnahmen?
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Ein förderfähiger
Lehrgang/Seminar muß insgesamt mindestens 40 Stunden oder eine Woche
betragen. Die maximal geförderte Zeitdauer pro Lehrgang/Seminar beträgt
240 Stunden oder sechs Wochen. Bei der Dauer eines Praktikums gibt es keine Zeitbeschränkung, der Zeitrahmen sollte jedoch sinnvoll sein.
Der Lehrgang/das Seminar kann in Blöcken angeboten werden. Der einzelne Block muss mindestens 8 Stunden oder 1 Tag umfassen. Die gesamte Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein.
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Werden auch Praktika im Ausland gefördert?
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Das Praktikum muss
Weiterbildungscharakter haben und kann im In- oder Ausland stattfinden.
Auslandspraktika in Europa haben Vorrang.
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Welche Kosten werden mit der Förderung abgedeckt?
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Die
Förderung wird als Pauschalbetrag gewährt und dient zur Begleichung der
Maßnahmekosten (Gebühren, Lehrmittelkosten, Unterhaltszuschuss für den
Besuch einer Bildungsstätte, Fahr- und Flugkosten sowie Kosten für
Lohnausfall bzw. Stellung einer Ersatzkraft).
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Gibt es Obergrenzen für die Förderung?
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Für den Besuch eines Lehrgangs mit einer Maßnahmendauer von 240 Stunden
oder sechs Wochen beträgt die Förderung bis zu 750,- Euro. Für einen
kürzeren Lehrgang gelten entsprechende Teilbeträge. Für eine Maßnahme,
die mehr als 240 Stunden oder sechs Wochen dauert, wird keine über den
Höchstbetrag hinausgehende Förderung gewährt.
Bei dem Praktikum beträgt die Förderung bis zu 1.500,- Euro, maximal 75 % der Kosten.
Ein Projekt kann mit maximal 3.000,- Euro, jedoch nicht mit mehr als 75 % der nachgewiesenen Kosten gefördert werden.
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Wo muss ich den Antrag auf Förderung abgeben?
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Förderanträge können eingereicht werden bei der Stiftung für Begabtenförderung, In
der Wehrhecke 1c, 53125 Bonn oder über die Mitgliedsorganisationen und
deren regionale Untergliederungen.
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Wann bekomme ich die Fördermittel?
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Der Förderbetrag wird dem Stipendiaten erst ausgezahlt, wenn die
Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen ist und die die
Weiterbildungsmaßnahme durchführende Institution der Geschäftsstelle
der Stiftung eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass der
Stipendiat während der gesamten Dauer an der Weiterbildungsmaßnahme
teilgenommen hat.
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Wer kann mit bei Fragen weiterhelfen?
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Bei allen Fragen hilft die Stiftung für Begabtenförderung, In der Wehrhecke
1c, 53125 Bonn, Tel.: 0228 /92 65 720, E-Mail:
stiftung.begabtenfoerderung@bauernverband.net.