Wer wird gefördert?
Bewerber für ein Stipendium müssen nach den Vergaberichtlinien folgende Kriterien erfüllen:
- Höchstalter 30 Jahre (35 Jahre in begründeten Ausnahmefällen wie Elternzeit, Grundwehrdienst, Zivildienst, Freiwilligenjahr, schwerwiegende Erkrankung oder Pflege eines nahen Angehörigen)
- Berufstätigkeit im Agrarbereich bzw. im unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereich
- Erfüllung von mindestens einem der folgenden Voraussetzungen:
- berufliche Abschlussprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”,
- Abschluss der Meisterprüfung oder einer sonstigen Fortbildungsprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”,
- Abschluss einer Fachschule im Agrarbereich oder eines agrarischen Hochschulstudiums, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”,
- Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs im Agrarbereich,
- ehrenamtliche Tätigkeit in einer landwirtschaftlichen berufsständischen Organisation in führender Funktion mindestens auf der Ebene einer Bundes- oder Landesorganisation oder einer katholischen Diözese bzw. einer evangelischen Landeskirche.

