Der Grundkurs
Grainau
im Deutschen
Bundestag

Kommen Sie für eine Förderung in Frage?

Die Förderung der Stiftung für Begabtenförderung der deutschen Landwirtschaft wird nach den Förderrichtlinien vergeben.

So funktionierts:

 

Selbsttest

Kommen Sie für eine Förderung in Frage?

Förderrichtlinien

Wer wird gefördert?

Bewerber für ein Stipendium müssen nach den Vergaberichtlinien folgende Kriterien erfüllen:

Berufstätigkeit

im Agrarbereich bzw. im unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereich 

Höchstalter 35 Jahre

Außerdem müssen Sie mindestens einer dieser Voraussetzungen erfüllen

berufliche Abschlussprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”

Abschluss der Meisterprüfung oder einer sonstigen Fortbildungsprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”

Abschluss einer Fachschule im Agrarbereich oder eines agrarischen Hochschulstudiums, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”

Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs im Agrarbereich

ehrenamtliche Tätigkeit in einer landwirtschaftlichen berufsständischen Organisation in führender Funktion mindestens auf der Ebene einer Bundes- oder Landesorganisation oder einer katholischen Diözese bzw. einer evangelischen Landeskirche

Kriterien für Förderfähige Kurse

Wir fördern Lehrgänge, Seminare, Kurse, Praktika und Projekte 

Gefördert wird die Teilnahme an berufsbezogenen, von der Stiftung anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

 

Fächerübergreifende Weiterbildung

allgemeine gesellschaftliche Themen

Unternehmerschulungen

Agrarpolitik

agrarsoziale und rechtliche Fragen

Entwicklung ländlicher Räume

Agrarökologie und Umwelt

Wirtschaft und Märkte

So wird gefördert!

Die Förderung wird als Pauschalbetrag gewährt und dient zur Begleichung der Maßnahmekosten (Gebühren, Lehrmittelkosten, Unterhaltszuschuss für den Besuch einer Bildungsstätte, Fahr- und Flugkosten sowie Kosten für Lohnausfall bzw. Stellung einer Ersatzkraft).

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Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach der Weiterbildungsdauer (mindestens 1 Woche bis höchstens 6 Wochen). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.200 Euro (6 Wochen).

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Ein Praktikum mit ausgeprägtem Weiterbildungscharakter wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst.

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Ein Projekt von Einzelpersonen oder Teams kann mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.

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Der Antragsteller kann Förderungen für verschiedene berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.600 Euro erhalten. Eine Weiterbildungsmaßnahme muss in 36 Monaten abgeschlossen sein.

Sie sind eine Lehrstätte und bieten Kurse an die von der Stiftung gefördert werden können?

Hier können Sie einen Antrag auf Förderung herunterladen.