Kommen Sie für eine Förderung in Frage?
Die Förderung der Stiftung für Begabtenförderung der deutschen Landwirtschaft wird nach den Förderrichtlinien vergeben.
So funktionierts:
Selbsttest
Kommen Sie für eine Förderung in Frage?
Förderrichtlinien
Wer wird gefördert?
Bewerber für ein Stipendium müssen nach den Vergaberichtlinien folgende Kriterien erfüllen:
Berufstätigkeit
im Agrarbereich bzw. im unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereich
Höchstalter 35 Jahre
Außerdem müssen Sie mindestens einer dieser Voraussetzungen erfüllen
berufliche Abschlussprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”
Abschluss der Meisterprüfung oder einer sonstigen Fortbildungsprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”
Abschluss einer Fachschule im Agrarbereich oder eines agrarischen Hochschulstudiums, mindestens mit der Gesamtnote ”gut”
Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs im Agrarbereich
ehrenamtliche Tätigkeit in einer landwirtschaftlichen berufsständischen Organisation in führender Funktion mindestens auf der Ebene einer Bundes- oder Landesorganisation oder einer katholischen Diözese bzw. einer evangelischen Landeskirche
Kriterien für Förderfähige Kurse
Wir fördern Lehrgänge, Seminare, Kurse, Praktika und Projekte
Gefördert wird die Teilnahme an berufsbezogenen, von der Stiftung anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
Fächerübergreifende Weiterbildung
allgemeine gesellschaftliche Themen
Unternehmerschulungen
Agrarpolitik
agrarsoziale und rechtliche Fragen
Entwicklung ländlicher Räume
Agrarökologie und Umwelt
Wirtschaft und Märkte
So wird gefördert!
Die Förderung wird als Pauschalbetrag gewährt und dient zur Begleichung der Maßnahmekosten (Gebühren, Lehrmittelkosten, Unterhaltszuschuss für den Besuch einer Bildungsstätte, Fahr- und Flugkosten sowie Kosten für Lohnausfall bzw. Stellung einer Ersatzkraft).
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Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach der Weiterbildungsdauer (mindestens 1 Woche bis höchstens 6 Wochen). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.200 Euro (6 Wochen).
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Ein Praktikum mit ausgeprägtem Weiterbildungscharakter wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst.
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Ein Projekt von Einzelpersonen oder Teams kann mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.
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Der Antragsteller kann Förderungen für verschiedene berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.600 Euro erhalten. Eine Weiterbildungsmaßnahme muss in 36 Monaten abgeschlossen sein.
Sie sind eine Lehrstätte und bieten Kurse an die von der Stiftung gefördert werden können?
Hier können Sie einen Antrag auf Förderung herunterladen.