Häufige Fragen

Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammen gestellt.

Fördert die Stiftung eine bereits begonnene Fortbildung?

Nein. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.

Wo finde ich eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien?

Die Förderrichtlinien können Sie als pdf-Datei hier downloaden.

Wo bekomme ich Antragsformulare?

Die Antragsformulare werden von der Geschäftsstelle der Stiftung, den Maßnahmeträgern, den Mitgliedsorganisationen der Stiftung oder deren regionalen Untergliederungen ausgegeben.

Sie können hier heruntergeladen werden: Antragsformular | Bewerbung für Lehrgangsträger 

Wie weise ich nach, dass ich beruflich im Agrarbereich tätig bin?

Die Stiftung akzeptiert eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Kreisbauernverbands, einer Behörde oder Landwirtschaftskammer sowie eine Bestätigung durch den Arbeitgeber. Zum Agrarbereich zählen auch die unmittelbar vor- und nachgelagerten Bereiche, sofern sie in der Trägerschaft des Berufsstands liegen.

Gibt es eine Altersgrenze?

Der Antragsteller soll nicht älter als 35 Jahre sein. Für Bewerber ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ist eine Förderung nicht möglich.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Der Antragsteller soll mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • berufliche Abschlussprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote „gut“,
  • Abschluss der Meisterprüfung oder einer sonstigen Fortbildungsprüfung in einem Beruf des Agrarbereichs, mindestens mit der Gesamtnote „gut“,
  • Abschluss einer Fachschule im Agrarbereich oder eines agrarischen Hochschulstudiums, mindestens mit der Gesamtnote „gut“
  • Teilnahme an einem Bundesentscheid eines Berufswettbewerbs im Agrarbereich,
  • ehrenamtliche Tätigkeit in einer berufsständischen Organisation des Agrarbereichs in führender Funktion mindestens auf der Ebene einer Bundes- oder Landesorganisation.

Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen auch nichtlandwirtschaftliche berufsbildende Abschlüsse anerkennen.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden?

Gefördert wird die Teilnahme an einer berufsbezogenen anerkannten Weiterbildungsmaßnahme

  • im agrarpolitischen, gesellschaftlichen und/oder unternehmerischen Bereich;
  • in Bereichen, deren Kenntnis für die Wahrnehmung von Funktionen in berufsständischen Organisationen und Institutionen zur Entwicklung ländlicher Räume erforderlich ist.

Gefördert werden Lehrgänge, Praktika im In- und Ausland und auch Projekte von Einzelpersonen oder Teams.

Gibt es Beschränkungen für die Maßnahmen?

Ein förderfähiger Lehrgang/Seminar muß insgesamt mindestens 40 Stunden oder eine Woche betragen. Die maximal geförderte Zeitdauer pro Lehrgang/Seminar beträgt 240 Stunden oder sechs Wochen. Bei der Dauer eines Praktikums gibt es keine Zeitbeschränkung, der Zeitrahmen sollte jedoch sinnvoll sein.

Der Lehrgang/das Seminar kann in Blöcken angeboten werden. Der einzelne Block muss mindestens 8 Stunden oder 1 Tag umfassen. Die gesamte Weiterbildungsmaßnahme muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

Welche Kosten werden mit der Förderung abgedeckt?

Die Förderung wird als Pauschalbetrag gewährt und dient zur Begleichung der Maßnahmekosten (Gebühren, Lehrmittelkosten, Unterhaltszuschuss für den Besuch einer Bildungsstätte, Fahr- und Flugkosten sowie Kosten für Lohnausfall bzw. Stellung einer Ersatzkraft).

Gibt es Obergrenzen für die Förderung?

Für den Besuch eines Lehrgangs mit einer Maßnahmendauer von 240 Stunden oder sechs Wochen beträgt die Förderung bis zu 1.200 Euro. Für einen kürzeren Lehrgang gelten entsprechende Teilbeträge. Für eine Maßnahme, die mehr als 240 Stunden oder sechs Wochen dauert, wird keine über den Höchstbetrag hinausgehende Förderung gewährt.

Bei dem Praktikum beträgt die Förderung bis zu 1.000 Euro.

Ein Projekt kann mit maximal 3.000,- Euro, jedoch nicht mit mehr als 75 % der nachgewiesenen Kosten gefördert werden.

Wo muss ich den Antrag auf Förderung abgeben?

Förderanträge können eingereicht werden bei der Stiftung für Begabtenförderung in einer PDF per E-Mail: stiftung.begabtenfoerderung@bauernverband.net

oder über die Mitgliedsorganisationen und deren regionale Untergliederungen.

Werden auch Praktika im Ausland gefördert?

Das Praktikum muss Weiterbildungscharakter haben und kann im In- oder Ausland stattfinden. Auslandspraktika in Europa haben Vorrang.

Wann bekomme ich die Fördermittel?

Der Förderbetrag wird dem Stipendiaten erst ausgezahlt, wenn die Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen ist und die Institution, die die Weiterbildung durchführt, der Geschäftsstelle der Stiftung eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Stipendiat während der gesamten Dauer an der Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hat.

Wer kann mit bei Fragen weiterhelfen?

Bei allen Fragen hilft die Stiftung für Begabtenförderung, Andrea Winterberg, Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin, Tel.: 030 31 904 214, E-Mail: stiftung.begabtenfoerderung@bauernverband.net.